Die Behandlung gliedert sich in der Regel in ein Erstgespräch und Folgetermine. Das Erstgespräch beinhaltet eine umfassende schulmedizinische und osteopathische Anamnese und Untersuchung. Eine erste Behandlung wird während dieses ersten Termins auch schon erfolgen.
In seltenen Fällen kann eine weitere diagnostische Abklärung per Bildgebung oder fachärztlicher Vorstellung anderer Disziplinen erforderlich sein. Auch die Beratung zu Eigenübungen ist Teil des Behandlungskonzeptes.
Die Behandlungskosten werden nach Zeit und Leistung berechnet.

Abrechnung nach GOÄ
Alle ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu den dort angegeben üblichen Steigerungssätzen abgerechnet und müssen vom Patienten privat bezahlt werden.
In Deutschland ist die Osteopathische Medizin keine verbindliche Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Zunehmend übernehmen gesetzliche Krankenkassen anteilig Kosten von osteopathische Behandlungen oder eine bestimmte Anzahl an Behandlungen.
Bei Privatpatienten erstatten die privaten Krankenversicherer in der Regel die osteopathischen Behandlungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Zur Absicherung empfiehlt sich eine Anfrage bei der Krankenversicherung, ob und inwieweit eine Kostenübernahme besteht.
Information für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen:
Viele Krankenkassen leisten Zuschüsse zu osteopathischen Behandlungen. Klären Sie bitte ggf. im Vorfeld direkt mit Ihrer Krankenkasse, ob und wie hoch ein Zuschuss für Osteopathie geleistet wird.
Siehe auch: https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen
Dr. Wiebke Becker-Hinrichs D.O. (DAAO) ist zertifiziert und eingetragen im EROP – European Register of Osteopathic Physicians – und erfüllt damit die Kriterien aller Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen.